Erste Hilfe Ausbildung
Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein –
§26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”.
Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 “Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe” (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.
Kurse für Ersthelfer im Betrieb
Bei der “Erste-Hilfe-Ausbildung” werden umfangreiche Grundkenntnisse in Erste-Hilfe Situationen vermittelt, u.a.
- Auffinden von Personen
- Verhalten bei einem Unfall
- Verhalten bei Motorradunfällen
- Absetzen des Notrufs
- Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit, Atem- u. Kreislaufstillstand
- Wiederbelebung
- Vorgehen bei Herzinfarkt
- Vorgehen beim Schlaganfall
- Vorgehen bei Atemnot
- Vorgehen beim Krampfanfall
- Schock
- Wunden/Verbände
- Umgang mit Brüchen
- Verätzungen, Vergiftungen und Kälteschäden