Erste Hilfe Ausbildung

Erste Hilfe Ausbildung

Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein –

§26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 “Grundsätze der Prävention”.

Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 “Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe” (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.

Kurse für Ersthelfer im Betrieb

Bei der “Erste-Hilfe-Ausbildung” werden umfangreiche Grundkenntnisse in Erste-Hilfe Situationen vermittelt, u.a.

  • Auffinden von Personen
  • Verhalten bei einem Unfall
  • Verhalten bei Motorradunfällen
  • Absetzen des Notrufs
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit, Atem- u. Kreislaufstillstand
  • Wiederbelebung
  • Vorgehen bei Herzinfarkt
  • Vorgehen beim Schlaganfall
  • Vorgehen bei Atemnot
  • Vorgehen beim Krampfanfall
  • Schock
  • Wunden/Verbände
  • Umgang mit Brüchen
  • Verätzungen, Vergiftungen und Kälteschäden