Erste-Hilfe-Ausbildung für Feuerwehren

Neue Struktur der Erste Hilfe-Ausbildung für Feuerwehren

Abweichend von den Richtlinien der Unfallversicherungsträger, gibt es in der EH-Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren einige grundlegende Unterschiede. Die Erste-Hilfe-Ausbildung erfolgt hier für alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren nach Feuerwehr-Dienstvorschrift 2. 16 Unterrichtseinheiten (UE) (Lehrgang: Truppmann Teil 1 / Grundausbildungslehrgang) bzw. 4 UE (Lehrgang: Truppmann Teil 2) Feuerwehreinsätze mit höheren Aufgabenstellungen und Anforderungen an die Einsatzkräfte al betrieblichen Ersthelfern ausgegangen. Speziell an die Feuerwehren, bei denen es möglich ist, dass die Einsatzkräfte zeitlich vor den regulären Rettungsdiensten am Einsatzort eintreffen, werden hier besondere Anforderungen gestellt.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung (16 UE) für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren hat inhaltlich mindestens der Ausbildung für betriebliche Ersthelfer zu entsprechen. Die in den 16 UE enthaltenen 7 zusätzlichen UE sollten mit Inhalten zu feuerwehrspezifischen Risiken und Ausrüstungen für die Erste Hilfe ergänzt werden.

Hierzu gehören:

  • richtige Nutzung von Verbandkästen und Notfalltaschen
  • Umgang mit feuerwehrspezifischen Rettungsmitteln

Berücksichtigung weiterer Feuerwehrthemen wie

  • Verbrennungen
  • Vergiftungen
  • Verkehrsunfälle
  • Trauma etc.

Änderung der inhaltlichen Ausbildung Erste Hilfe für Feuerwehren gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (erweitert) eine HLW alleine und zu zweit an Erwachsenen und Kindern mit und ohne Beatmungshilfe und AED selbstständig durchführen können
  • Verletzungen nach Absturz (zusätzlich) Verletzungen nach Absturz. Immobilisierung mit unterschiedlichem Equipment. Richtiger Umgang mit HWS-Stützkragen und weiteren Hilfsmitteln je nach Ausrüstung der FF
  • Helmabnahme (erweitert) die Helmabnahme (PSA) als ein und zwei Helfermethode durchführen können
  • Schädigungen durch Temperatureinflüsse (erweitert) Hitzeerschöpfung, Unterkühlung, Ertrinkungsunfall, Verbrennungen + Eisrettung
  • Spezielle Notfälle (erweitert) Rauchgasvergiftungen, Verätzungen, Amputationsverletzungen, feuerwehrspezifische Verletzungen, Hängetrauma, o.ä.

Änderung der inhaltlichen Ausbildung Erste Hilfe für Feuerwehren gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV)